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ozeraclassics.de

OZERA Classics

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeughandel, Verkauf klassischer Fahrzeuge, Importbegleitung, Fahrzeugvermittlung, Kaufberatung, TÜV- und Zulassungsunterstützung sowie den Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör.

Serhat Ömer ÖZTÜRK – Einzelunternehmen
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
OZERA Classics
Gersthofer Straße 60, 86169 Augsburg
E-Mail: info@ozeraclassics.de
Telefon: +49 170 521 77 08

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von OZERA Classics.

Dies betrifft insbesondere den Handel mit klassischen Fahrzeugen, US-Cars, Oldtimern und Youngtimern, die Vermittlung von Fahrzeugen, die Unterstützung bei Fahrzeugimporten, Kaufberatung, Fahrzeugbesichtigungen, TÜV- und Zulassungsunterstützung sowie den Verkauf von Fahrzeugteilen, Zubehör und ergänzenden Waren.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) sowie Unternehmer (§ 14 BGB). Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

02

Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote, Inserate, Fahrzeugbeschreibungen, Preisangaben, Verfügbarkeitsangaben und sonstigen Darstellungen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Kaufvertrags, Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche Annahme des Auftrags zustande.

Zwischenverkauf, Irrtümer, Eingabefehler, technische Änderungen, Preisänderungen und Änderungen des Fahrzeugzustands bleiben vorbehalten.

03

Fahrzeugzustand und klassische Fahrzeuge

Alle Angaben zu Fahrzeugen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der verfügbaren Informationen, Unterlagen, Besichtigungen und Angaben von Vorbesitzern oder Verkäufern.

Bei Oldtimern, Youngtimern, US-Importfahrzeugen und klassischen Fahrzeugen handelt es sich regelmäßig um gebrauchte Fahrzeuge mit altersbedingten Gebrauchsspuren, Verschleiß, Reparaturspuren, Nachlackierungen, Umbauten, technischen Abweichungen oder Restaurierungsbedarf.

Solche alters- und nutzungsbedingten Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar, sofern keine ausdrückliche schriftliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.

Angaben zu Laufleistung, Historie, Originalität, Matching Numbers, Unfallfreiheit, Restaurierungsumfang, technischer Ausstattung oder Wertentwicklung stellen nur dann eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

04

Besichtigung und Probefahrt

Besichtigungen und Probefahrten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Vertragsschluss sorgfältig zu prüfen oder durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

Probefahrten erfolgen nur mit gültiger Fahrerlaubnis, nach vorheriger Zustimmung von OZERA Classics und unter Beachtung der jeweils geltenden Versicherungs- und Zulassungsbedingungen.

Der Kunde haftet für Schäden, Verkehrsverstöße, Bußgelder, Gebühren oder sonstige Kosten, die während einer von ihm durchgeführten Probefahrt verursacht werden.

05

Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Zahlungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Der im Kaufvertrag oder Auftrag vereinbarte Preis ist maßgeblich. Zusätzliche Leistungen wie Transport, Importabwicklung, technische Anpassungen, Gutachten, TÜV-Vorbereitung, Zulassungsunterstützung oder Sonderbeschaffungen werden nur dann erbracht, wenn sie gesondert vereinbart wurden.

Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Unterlagen und das Fahrzeug selbst werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

06

Reservierung und Anzahlung

Reservierungen von Fahrzeugen, Teilen oder Importleistungen erfolgen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch OZERA Classics.

Für Reservierungen, Importaufträge, Sonderbestellungen, Fahrzeugbeschaffungen oder umfangreiche Beratungs- und Prüfleistungen kann eine Anzahlung verlangt werden.

Die Einzelheiten zu Höhe, Fälligkeit, Verrechnung und möglicher Rückerstattung einer Anzahlung richten sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

07

Eigentumsvorbehalt

Fahrzeuge, Fahrzeugteile, Zubehör und sonstige gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OZERA Classics.

Bei Unternehmern bleibt das Eigentum auch bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

08

Übergabe, Lieferung und Transport

Die Übergabe von Fahrzeugen, Teilen und Unterlagen erfolgt grundsätzlich am Unternehmensstandort oder an einem gesondert vereinbarten Übergabeort.

Lieferungen, Transporte, Abholungen oder Überführungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und auf Grundlage der vereinbarten Kostenregelung.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über.

09

Importfahrzeuge, TÜV und Zulassung

Bei Importfahrzeugen können technische Anpassungen, Vollabnahmen, Einzelabnahmen, Gutachten, Nachrüstungen, Zollunterlagen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder weitere behördliche Prüfungen erforderlich sein.

Soweit OZERA Classics bei Import, TÜV, H-Gutachten, Vollabnahme, Zulassung oder behördlichen Abläufen unterstützt, handelt es sich um eine Unterstützungs- und Beratungsleistung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Leistung schriftlich vereinbart wurde.

Entscheidungen von Prüfstellen, Sachverständigen, Behörden, Zulassungsstellen, Zollstellen oder Versicherungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

Eine Garantie für erfolgreiche TÜV-Abnahme, H-Zulassung, Zulassung, Einstufung als Oldtimer, steuerliche Behandlung oder bestimmte behördliche Entscheidungen wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10

Vermittlung, Kaufberatung und Fahrzeugprüfung

Beratungs-, Vermittlungs-, Import- und Prüfleistungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der verfügbaren Informationen, Bilder, Dokumente und Besichtigungsmöglichkeiten.

Die endgültige Kaufentscheidung trifft ausschließlich der Kunde. OZERA Classics schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung, Wertsteigerung oder spätere Verkäuflichkeit eines Fahrzeugs.

Soweit OZERA Classics lediglich als Vermittler tätig wird, kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer zustande.

Bei externen Verkäufern, Auktionshäusern, Speditionen, Prüfstellen oder sonstigen Dritten übernimmt OZERA Classics keine Haftung für deren Angaben, Leistungen oder Entscheidungen, sofern kein eigenes Verschulden von OZERA Classics vorliegt.

11

Fahrzeugteile und Zubehör

Beim Verkauf von Fahrzeugteilen, Zubehör, Importteilen oder Sonderbestellungen ist der Kunde verpflichtet, die Eignung für sein Fahrzeug vor Bestellung zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Angaben zu Passgenauigkeit, Kompatibilität oder technischer Eignung erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch keine fachgerechte Prüfung am konkreten Fahrzeug.

Bei klassischen Fahrzeugen und Importfahrzeugen können Abweichungen durch Baujahr, Produktionsort, Umbauten, Vorreparaturen oder nicht originale Komponenten auftreten.

Sonderbestellungen, Importteile oder individuell beschaffte Waren können nur im gesetzlich zulässigen Umfang zurückgenommen werden.

12

Onlineverkauf und Fernabsatz

Bei Onlinebestellungen und Fernabsatzverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Fernabsatzrechts.

Produktdarstellungen auf der Website, in Inseraten oder in sonstigen Medien stellen kein verbindliches Angebot dar.

Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung, Zahlungsannahme oder Versand der Ware zustande.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte nach Maßgabe einer gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

13

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt oder ausgeschlossen werden.

Normale altersbedingte Gebrauchsspuren, Verschleiß, Korrosion, Undichtigkeiten, Materialalterung, bekannte Vorschäden, Reparaturspuren, Nachlackierungen, Umbauten oder typische Eigenschaften klassischer Fahrzeuge stellen keinen Sachmangel dar, sofern keine ausdrückliche schriftliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung, äußerer Einwirkungen, nachträglicher Veränderungen durch den Kunden oder ungeeigneter Teile.

14

Garantien

Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet und gesondert vereinbart wurden.

Fahrzeugbeschreibungen, Inserate, Fotos, Besichtigungseindrücke, mündliche Aussagen oder allgemeine Werbeaussagen stellen keine Garantie dar.

Eine Garantie für Wertsteigerung, künftige Marktentwicklung, Originalität, Matching Numbers, H-Zulassung, TÜV-Abnahme oder dauerhafte technische Mangelfreiheit wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

15

Haftung

OZERA Classics haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

16

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Fahrzeugzustand, Eigentumsverhältnissen, Umbauten, Vorschäden, Importstatus, Dokumenten, Zulassungsunterlagen, Gutachten, technischen Änderungen und besonderen Anforderungen.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Nachteile, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern OZERA Classics diese nicht zu vertreten hat.

17

Termine, Abholung und Standkosten

Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.

Terminabsagen sollen spätestens 24 Stunden vorher erfolgen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.

Fahrzeuge, Teile oder Unterlagen sind nach Mitteilung der Bereitstellung oder Fertigstellung zeitnah abzuholen.

Bei verspäteter Abholung können angemessene Standkosten, Lagerkosten oder zusätzliche Aufwendungen berechnet werden, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

18

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

19

Verbraucherstreitbeilegung

OZERA Classics ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.